Die hauswirtschaftliche Versorgung ist eine Ergänzung der
Grundpflege. Wer Pflegebedürftig ist erhält verschiedene Leistungen der
Pflegeversicherung. Dabei spielt der
Pflegegrad eine entschiedene Rolle, je höher der Pflegegrad desto höher der Leistungsanspruch. Ein Anteil dieser Zuschüsse kann für die hauswirtschaftliche Versorgung genutzt werden. Ein separater Antrag ist für die hauswirtschaftliche Versorgung also nicht nötig. Damit können wir die hauswirtschaftliche Versorgung mit den sogenannten Pflegesachleistungen abrechnen.
Was passiert, wenn kein Pflegegrad vorhanden ist? Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen weiterhelfen können. Nach unserer Erfahrung lässt sich die finanzielle Situation auch dann klären. Wir setzten uns mit Ihnen zusammen und reden über die vorhanden Möglichkeiten und kommen unseren Patienten immer entgegen. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Beim Pflegedienst Kult-Care wartet auf Sie ein liebes und junges Team. Wir suchen Lösungen bis wir sie finden. Unsere Dienstleistungen sollen schließlich alle erreichen, die sie benötigen.
Was sind Entlastungsleistungen?
Bei Entlastungleistungen handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Für einige Stunden pro Woche können wir verschiedene Aufgaben übernehmen. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für Tages- und Nachtpflege, Mahlzeiten und Invesitionskosten, Kurzzeitpflege und Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Letztere werden häufig „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ genannt. Sie sind besonders für Demenzkranke interessant. Durch kreative Tätigkeiten werden Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert. Für körperlich Eingeschränkte können Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein.
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Alle Pflegebedürftige, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Reichen die 125 Euro pro Monat nicht aus, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen.
So können bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Das macht Sinn wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Es ist allerdings nötig für die Umwidmung einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.