Häusliche Intensivpflege
Für schwerstpflegebedürftige Menschen (Häusliche Intensivpflege)
Bei der häuslichen Intensivpflege handelt es sich um die ambulante oder ebenso außerklinische Pflege, welche für schwerstpflegebedürftige Menschen vorgesehen ist. Die Menschen können durch die Intensivpflege im häuslichen Bereich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Es wird in dem Moment von der intensivpflegerischen Versorgung gesprochen. Die Nachfrage nach der intensiven Pflege von Angehörigen ist groß. Daneben spielt die hauswirtschaftliche Versorgung eine weitere Rolle.
Eine außerklinische Beatmungspflege bzw. intensive Pflege kann nur von einem spezialisierten Pflegedienst durchgeführt werden. Voraussetzung für die intensive Behandlungspflege ist eine notwendige ärztliche Verordnung.
Die Intensivpflege umfasst 24 Stunden am Tag
Das außerklinische Fachpersonal ist zuständig für die Grundpflege an 24 Stunden sowie 365 Tagen im Jahr. Die Versorgung erstreckt sich auf eine intensive sowie engmaschige Überwachung. So wird abgedeckt, dass neben der Grundpflege bei Problemen ein sofortiges Handeln erfolgen kann.
Es wird sich bei der intensiven Pflege um die notwendigen Hilfsmittel gekümmert. Hilfsmittel werden für den Bereich im Badezimmer, Gehhilfen, Telefone speziell für Senioren sowie das Seniorennotrufsystem.
Rund um die Kostenübernahme für die hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege
Die aufwendigen Leistungen für die Behandlungspflege wird über die Krankenversicherung der zu pflegenden Personen sichergestellt. Hierbei liegt gesetzlich das Sozialgesetzbuch V (SGB V) zugrunde. Die Pflegeversicherung tritt dabei zusätzlich in Kraft. Die notwendige intensive ambulante Pflege wird über die Pflegeversicherung bezuschusst. Falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe greift. Damit die Sozialhilfe greifen kann, gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche eingehalten werden müssen.
Grundsätzlich übernimmt vorrangig die Krankenkasse mit der Bezuschussung der Pflegeversicherung die häusliche Grundpflege. Jedoch ist zu beachten, dass eine ambulante intensive Pflege nicht zwingend einen anerkannten Pflegegrad voraussetzt. Es handelt sich hierbei um die 1 : 1 Betreuung. Ein Patient kommt auf eine Pflegekraft. In einer speziellen Wohngemeinschaft kommen auf drei Patienten eine Pflegekraft.
Die hauswirtschaftliche Versorgung spielt eine zusätzliche Rolle. Die Patienten benötigen nehmen der persönlichen Grundpflege eine Hilfe für die Versorgung des eigenen Haushalts.
Die originären Aufgaben der Intensivpflege entsprechend dem Pflegegrad
Von der Intensivpflege wird gesprochen, wenn die Menschen permanent oder zeitweise maschinell beatmet werden müssen. Ebenso wird von der intensiven Pflege gesprochen, wenn die Patienten tracheotomiert werden müssen bzw. ansaugpflichtig sind. Die Pflege kann zu Hause durchgeführt werden, wenn kein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Das Fachpersonal informiert mit der Pflegeberatung die Angehörigen, welche Möglichkeiten der häuslichen Intensivpflege je nach Pflegegrad möglich sind.
Das Fachpersonal ist entsprechend ausgebildet und geschult. Die liebevolle Betreuung umfasst den Umgang mit den Patienten sowie den Angehörigen. Es wird hierbei von der Grundpflege gesprochen. Die Grundpflege beinhaltet die Körperpflege, die Mobilität sowie die Ernährung. Die häusliche Intensivpflege kann zu Hause bzw. in Wohngemeinschaften stattfinden. Die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft hat den Vorteil, dass die Menschen barrierefrei wohnen können und die Beatmung bzw. die Intensivpflege wird an 24 Stunden bei einem entsprechenden Tagesrhythmus gewährleistet. Zusätzlich werden die notwendigen Arzt- und Physiotherapietermine organisiert und auf Einhaltung geachtet.